Jede Frau hat vor, während und nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Hebamme rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab und kann folgende Leistungen beinhalten:
Bis zum zehnten Tag nach der Geburt hat jede Mutter Anspruch auf maximal 20 Hebammenbesuche. Bis ihr Kind zwölf Wochen alt ist, kann sie Hebammenhilfe darüber hinaus bis zu 16-mal telefonisch oder durch einen Hausbesuch in Anspruch nehmen, auf ärztliche Anordnung auch länger. Bei größeren Problemen mit dem Stillen, der Wundheilung von Dammverletzungen, einer verzögerten Rückbildung oder anderen Schwierigkeiten sind in diesem Zeitraum auch zusätzliche Hausbesuche
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